Was bedeutet die Mediation?

Die ursprüngliche Bedeutung des Wortes Mediation ist Vermittlung, Kompromiss, Versöhnung. Die Mediation ist eigentlich die Lösung von Konflikten zwischen zwei oder mehreren Personen und Organisationen, durch die Hilfe einer neutralen dritten Person, dem Mediator. Dieser vermittelt und führt zu einer Lösung.

MEDIATION statt PROZEß

Die Mediation ist die neue Methode zivilrechtliche Streitigkeiten effektiv und schnell zu lösen. In Ungarn ist, wie auch weltweit, die Anzahl der Rechtstreitigkeiten drastisch gestiegen. Konflikte zwischen Personen und Wirtschaftsorganisationen sind unvermeidbar. Der Rechtsweg ist sehr zeit- und kostspielig. Es ist aber nicht zwingend, dass in jedem Fall ein Gericht das Urteil fällt. Seit der Römerzeit ist man bestrebt Konflikte ohne die Mitwirkung von Gerichten schnell zu lösen. Das ist auch das Ziel der Mediation und zwar durch die Hilfe des Mediators.

Was sind die Vorteile der Mediation gegenüber des Gerichtsverfahrens?

Die Mediation ruht auf verschiedenen Grundprinzipien, von denen die wichtigsten sind, dass die Parteien freiwillig mitwirken, dass für den Mediator Neutralität bindend ist, und dass nicht er entscheidet und auch nicht das Gericht, sondern die Kontrahenten selbst. Damit tragen sie selbstverständlich auch selbst die Verantwortung. Charakteristisch ist, dass das Mediationsverfahren sich auf die Belange der Kontrahenten konzentriert. Es ist zukunftsorientiert und bezieht jeden Kontrahenten in die Lösungsfindung ein. Alle Parteien sind mit der erarbeiteten Einigung zufrieden. Sie setzen das Vereinbarte dann auch freiwillig um und müssen nicht an langwierigen, womöglich mehrere Jahre dauernden Gerichtsverfahren teilnehmen. Auch brauchen sie die enormen Kosten eines solchen Gerichtsverfahrens nicht zu tragen, da das Mediationsverfahren wesentlich kürzer ist.

Wozu braucht man die Wirtschaftsmediation?

Es scheint unvermeidbar zu sein, dass in einem Unternehmen Konflikte zwischen Unternehmer und Kunden oder unter den Mitarbeitern oder zwischen der Belegschaft und der Geschäftsleitung enstehen. Diese Konflikte kann die Mediation schnell, wirksam und kostengünstig lösen. Die Kontrahenten lösen selbst unter der Führung des Mediators den Konflikt, die persönliche- und die Geschäftsverbindung bleiben erhalten, und zu guter Letzt erfährt die Aussenwelt nichts von dem Mediationsverfahren.

Wie läuft ein Meditationsverfahren ab?

In erster Linie treffen die Kontrahenten eine Vereinbarung untereinander und mit dem Mediator, mit dem Ziel, die Gegensätze zu lösen. Nach einer kurzen Eröffnung der Mediation sammelt der Mediator Informationen durch Anhörung der Teinehmer und eventuell durch Einbeziehung von Sachverständigern. Er stellt die Sach- und Rechtslage fest und macht sich ein Bild von den momentanen Standpunkten und Interessen. Dann erkundet er die Lösungsmöglichkeiten. Aus diesen Möglichkeiten wählt er, in Einvernehmen mit den Kontrahenten die bestmögliche Lösung aus, die er dann in einer, den Willen der Konfliktparteien ausdrückenden Abschlussvereinbarung festhält.

Was für eine Rolle spielen Rechtsanwälte in den Mediationsverfahren?

Die Kontrahenten können an dem Mediationsverfahren selbst teilnehmen oder sich auch durch Anwälte vertreten lassen, die dann an der Lösungsfindung aktiv mitarbeiten.

Was sind die Kosten bzw. der Lohn des Mediators?

Die Kosten für eine Mediation werden in der Regel von beiden Parteien je zur Hälfte getragen. Die Höhe des Mediatorhonorars ist Verhandlungssache. Man kann vereinbaren, dass stundenweise (etwa 50 000 Forint je Stunde) gezahlt wird oder man macht eine feste Summe, abhängig von der zu erwartenden Dauer oder der Wichtigkeit der Sache aus. Es kann auch eine Erfolgsprämie vereinbart werden, bei der im Erfolgsfall der Mediator, neben der Erstattung seiner Spesen, mit einer im Voraus vereinbarten Summe entlohnt wird. Eine Kombination von beiden ist auch möglich. Der Mediator hat dann auf ein Stundenhonorar Anspruch und er erhält am Ende, aber nur nach Erfolg, zusätzlich eine extra Prämie.

Was passiert wenn doch keine Vereinbarung erzielt wird?

Die Parteien können jederzeit verlangen, dass das Verfahren abgebrochen wird. Sie können jederzeit aussteigen und doch ein Gerichtsverfahren anstreben. Es wird im Übrigen laut Zivilprozess Ordnung Paragraph 121 Absatz (1) neueingefügter Punkt f schon heute von jedem Kläger verlangt, dass er in seiner Klageschrift angibt, ob versucht wurde die Rechtsstreitigkeit in einem Mediationsverfahren zu lösen.

Fazit: die Zukunft gehört der alternativen Problemlösung.